Die verkehrspsychologischen Therapie (auch Verkehrstherapie genannt) ist eine umfassende Förderung der Fahreignung, um zukünftige Probleme im Strassenverkehr zu verhindern. Die Anzahl Sitzungen und die Zeitdauer der Verkehrstherapie werden meistens in der Verfügung des Strassenverkehrsamtes festgelegt. In der Regel finden 1 bis 4 Therapiesitzungen pro Monat statt – es gilt die Regel: nicht mehr als 1 Sitzungstermin pro Woche. Die Klientinnen und Klienten finanzieren die Therapie selbst (keine Verrechnung über die Krankenkasse).
Ziel der Therapie ist den Rückfall in gesetzeswidriges Verkehrsverhalten zu verhindern und eine positive Einstellung zu korrektem Verhalten im Strassenverkehr zu fördern.
Zum Abschluss der Verkehrstherapie erhalten Sie einen kurzen schriftlichen Bericht (Teilnahmebestätigung). Darin werden Angaben über den Zeitraum, die Anzahl Sitzungen und die behandelten Themen gemacht. Der Therapeut / die Therapeutin untersteht der Schweigepflicht für Psychologieberufe. Daher enthält der Bericht keine Angaben über den Verlauf der Therapie und über Ihre Person. Hier finden Sie die Liste der Verkehrstherapeutinnen und Therapeuten nach Regionen geordnet. (www.vfv-spc.ch)